Rechtliche Verantwortung des Betreibers eines speziellen Bauwerks oder einer Anlage

Besonderheiten der Betreiberverantwortung im Sonderbau in Deutschland

Die Betreiberverantwortung im Sonderbau bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung des Betreibers eines speziellen Bauwerks oder einer Anlage. Der Sonderbau umfasst Gebäude oder Anlagen, die aufgrund ihrer besonderen Nutzung bzw. ihrer besonderen Gefährdung eine erhöhte Verantwortung für den Betreiber mit sich bringen.

Dazu gehören beispielsweise Krankenhäuser, Industrieanlagen, chemische Anlagen, Schulen, Flughäfen, Einkaufscenter, Kinos, große Versammlungsstätten und weitere komplexe Immobilien.

Die Betreiberverantwortung im Sonderbau umfasst dabei nachfolgende Besonderheiten:

  1. Sicherheit: Der Betreiber ist verantwortlich für die Sicherheit der Personen, die das Gebäude und die haustechnischen Anlagen nutzen, sowie für die Sicherheit der Umgebung. Dazu gehören Maßnahmen wie Brandschutz, Sicherheitsvorkehrungen gegen Unfälle und Maßnahmen zur Gewährleistung der strukturellen Sicherheit des Bauwerks.
  2. Gesundheitsschutz: Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Nutzung des Gebäudes und der damit verbundenen Anlagen keine Gesundheitsgefährdung für die Nutzer und die Umgebung darstellt. Dazu gehören Maßnahmen wie die Einhaltung von Hygienestandards, die Kontrolle von Schadstoffemissionen sowie die Gewährleistung einer sicheren Trinkwasserversorgung.
  3. Umweltschutz: Der Betreiber hat die Verantwortung, Umweltauswirkungen seiner Tätigkeiten so weit irgendwie möglich zu minimieren. Dies umfasst die Einhaltung von Umweltauflagen, die Vermeidung von Umweltverschmutzung und die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen.
  4. Dokumentation und Berichterstattung: Der Betreiber muss alle relevanten Informationen über das Gebäude und der genutzten Anlagen sowie über seine Tätigkeiten sorgfältig dokumentieren und gegebenenfalls Behörden, Versicherungen, Berufsgenossenschaften oder anderen relevanten Parteien Bericht erstatten.
  5. Einhaltung von Vorschriften: Der Betreiber muss sicherstellen, dass das Bauwerk und die haustechnischen Anlagen alle geltenden Vorschriften und Normen einhalten, sowohl in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz als auch in Bezug auf Umweltschutz und andere relevante Aspekte.

Die genauen Anforderungen an die Betreiberverantwortung im Sonderbau variieren z. T. erheblich, je nach Bundesland, Region und Art des Sonderbaus. In vielen Fällen gibt es spezielle Gesetze, Verordnungen. Auflagen aus der Baugenehmigung oder Richtlinien, die die Verantwortlichkeiten und Pflichten von Betreibern solcher Bauwerke oder Anlagen genau festlegen.

Daher lohnt es sich immer eine sorgfältige Erhebung aller aus dem Betrieb von Sonderbauten sich ergebener (Rechts-) Pflichten durchzuführen. Sollten Sie hierzu Unterstützung benötigen kann Ihnen Der-Facility-Manager Peter Schmidt mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im Sonderbau gerne hilfreich zur Seite stehen. Nehmen Sie Kontakt auf: info@der-facility-manager.com

Betreiberverantwortung im Sonderbau

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