Asbest gilt seit Jahrzehnten als einer der gefährlichsten Baustoffe überhaupt. Obwohl seine Verwendung in Deutschland seit 1993 verboten ist, findet man Asbest noch immer in zahlreichen Bestandsgebäuden – in Dächern, Bodenbelägen, Fassaden, Brandschutzplatten oder alten Installationen. Wer mit solchen Materialien in Kontakt kommt, muss daher besondere Schutzmaßnahmen einhalten. Hierzu wird eine entsprechende Sachkunde gemäß TRGS 519 erforderlich.
Was ist die TRGS 519?
Die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) legt die Anforderungen für den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Materialien fest. Sie gilt für alle Tätigkeiten, bei denen Asbest freigesetzt werden kann – von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) bis hin zu Probennahmen oder Entsorgungsarbeiten.
Nur wer über eine gültige Sachkunde nach Anlage 3 oder 4 der TRGS 519 verfügt, darf diese Tätigkeiten ausführen oder beaufsichtigen!
Der-Facility-Manager Peter Schmidt hat die entsprechende Sachkunde erworben und steht somit auch als Berater für entsprechende Sanierungen zur Verfügung.
Sie möchten mehr wissen? Nehmen Sie Kontakt auf: .
