Betreiberverantwortung bei Schneelasten auf Dächern

Blog

Betreiberverantwortung bei Schneelasten auf Dächern

Die Verantwortung für die sichere Nutzung eines Gebäudes liegt nach deutschem Recht grundsätzlich beim Betreiber bzw. Eigentümer der Immobilie. Dies umfasst auch die Überwachung und Beurteilung der Schneelast auf Dachflächen, um Gefährdungen von Personen und Sachwerten auszuschließen.

Rechtliche Grundlagen

  1. Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823)
    Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass von der baulichen Anlage keine Gefahren ausgehen. Überschreitungen der zulässigen Schneelast gelten als vorhersehbare Gefahr
  1. Landesbauordnungen (LBO)
    Die jeweiligen LBO fordern die standsichere Erhaltung baulicher Anlagen. Dazu gehört die regelmäßige Kontrolle der Tragfähigkeit bei außergewöhnlichen äußeren Einwirkungen, z. B. starken Schneefällen
  1. Arbeitsstättenverordnung / DGUV-Regelwerk (für Betriebe)
    Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Beschäftigte und Nutzer der Immobilien weder durch Gebäudeeinsturz noch durch Dachlawinen gefährdet werden
  1. Sachversicherungsverträge
    Die Sachversicherer verpflichten über das Vertragswerk der Gebäudeversicherung den Betreiber, sich an den Stand der Technik und das geltende Regelwerk zur Instandhaltung und sicheren technischen Betriebsführung zu halten. Bei einer Negierung droht im Schadensfall die Freistellung von Versicherungsleistungen! Dies beinhaltet ein weiteres hohes Haftungsrisiko für die Geschäftsführung bzw. den Betreiber

Technische Anforderungen

  • Maßgebend sind die charakteristischen Schneelasten nach DIN EN 1991-1-3 (Eurocode 1) inkl. nationalem Anhang
  • Betreiber müssen die zulässigen Lastannahmen kennen (z. B. aus der Prüf-Statik, Bestandsunterlagen,  gem. Bauwerksbuch nach VDI 6200 oder nachträglicher Prüfung)
  • Bei starkem Schneefall sind laufende Sichtkontrollen, ggf. Messungen (Schneehöhe, Dichte) und Risikoabschätzungen erforderlich
  • Sobald eine kritische Annäherung an die zulässige Schneelast besteht, sind Maßnahmen einzuleiten:
    • Räumung des Gebäudes oder gesperrte Nutzungsbereiche
    • Organisation und Durchführung einer fachgerechten Dachräumung
    • Einrichtung von Gefahrenzonen (z. B. wegen Dachlawinen)

Organisatorische Verantwortung

Der Betreiber hat sicherzustellen:

  • Ein Winterdienst- und Notfallkonzept existiert
  • Zuständigkeiten klar geregelt sind
  • Kontrollintervalle, Schneelastgrenzen und Maßnahmen dokumentiert werden
  • Ggf. Schneelastwagen mit Alarmparametern zum Einsatz kommen
  • Räumarbeiten (zur Vermeidung von Dach- und Tragwerksschäden) dokumentiert sowie fachgerecht durchgeführt werden

Zusammenfassung

Die Betreiberverantwortung bei Schneelasten ist hoch, weil ein Versagen der Dachkonstruktion erhebliche Gefahren birgt. Ohne aktive Überwachung entstehen zivil- und ggf. strafrechtliche Konsequenzen. Entscheidend ist eine präventive, dokumentierte und sachgerechte Organisation, die den baulichen Zustand, die zulässigen Lasten und die Witterungsentwicklungen berücksichtigt. Für den Starkschneefall sind entsprechende organisatorische, ggf. technische und vertragliche Regelungen zu treffen bzw. seitens des Betreibers zu veranlassen.

Sie benötigen Hilfestellung für dieses komplexe Thema? Der-Facility-Manager Peter Schmidt kann hier mit mehr als 25 Jahren praktischer Erfahrungen aus Industrie, Handel, Gesundheitswesen, Sport- und Eventgebäuden, Schulbau, Verwaltung, usw. aufwarten und findet somit auch für Ihre Immobilie eine wirtschaftliche und rechtssichere Lösung. Nehmen Sie Kontakt auf!