Gaststätten zählen in Deutschland brandschutzrechtlich (in der Regel) zu den Sonderbauten, da sich dort regelmäßig eine größere Anzahl von Personen aufhält, die mit den örtlichen Gegebenheiten nicht vertraut ist. Ziel des Brandschutzes ist insbesondere der Schutz von Gästen und Personal, die Sicherstellung der Selbstrettung sowie die Unterstützung wirksamer Lösch- und Rettungsmaßnahmen.
1. Rechtliche Grundlagen:
Die brandschutztechnischen Anforderungen und Besonderheiten ergeben sich aus:
- den 16 Landesbauordnungen (LBO),
- der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. entsprechenden Landesverordnungen (je nach Größe und Nutzung),
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
- einschlägigen DIN-Normen (z. B. DIN EN 3, DIN 4102, DIN 18232 und
- Vorgaben der jeweiligen Baugenehmigung und ggf. aus dem dazugehörigen Brandschutzkonzept.
2. Anforderungen an den baulichen Brandschutz:
- Feuerwiderstandsfähige Bauteile (Wände, Decken, Stützen) entsprechend Gebäudeklasse und Nutzung,
- Brandabschnitte zur Begrenzung der Brandausbreitung,
- Feuer- und Rauchabschlüsse (z. B. T30/T90-Türen) in notwendigen Fluren und Trennwänden,
- Verwendung von schwer entflammbaren Baustoffen (mind. B1) für Wand-, Decken- und Dekorationsmaterialien und
- Besondere Anforderungen an Küchenbereiche, insbesondere Abtrennung von z. B. Gasträumen.
3. Rettungswege:
- Mindestens zwei voneinander unabhängige (bauliche) Rettungswege aus Gasträumen und Versammlungsstätten,
- Rettungswegbreiten müssen der maximalen Personenzahl entsprechen,
- Rettungswege müssen dabei:
- jederzeit frei und nutzbar sein,
- eindeutig gekennzeichnet sein (Rettungszeichen nach ASR A1.3),
- eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung besitzen.
- Türen in Rettungswegen müssen:
- in Fluchtrichtung aufschlagen,
- leicht und ohne Hilfsmittel zu öffnen sein (keine Schlüssel).
4. Anlagentechnischer Brandschutz:
- Feuerlöscheinrichtungen:
- tragbare Feuerlöscher in ausreichender Anzahl und geeigneter Löschmittelklasse (insbesondere Fettbrandlöscher in Küchen),
- ggf. Wandhydranten und je nach Größe des Gebäudes auch Sprinkleranlagen.
- Brandmeldeeinrichtungen:
- Rauchwarnmelder bzw. Brandmeldeanlagen je nach Größe und Auflagen aus der Baugenehmigung.
- Lüftungsanlagen:
- Brandschutzklappen,
- regelmäßige Reinigung zur Entfernung von Fettablagerungen.
- Bei größeren Betrieben ggf. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA).
5. Organisatorischer Brandschutz
- Erstellung einer Brandschutzordnung (Teile A–C nach DIN 14096),
- Wiederkehrende Unterweisung des Personals im Brandschutz und im Verhalten im Brandfall,
- Benennung und Schulung von Brandschutzhelfern,
- Regelmäßige Wartung und Prüfung aller brandschutztechnischen Einrichtungen und
- Freihalten von Flächen für die Feuerwehr.
6. Betriebliche Besonderheiten
- Offene Flammen (Kerzen, Gasgeräte) nur unter Beachtung besonderer Sicherheitsmaßnahmen.
- Sichere Lagerung von brennbaren Stoffen und Gasflaschen.
- Klare Regelungen für Dekorationen (keine leicht entflammbaren Materialien).
- Einhaltung der maximal zulässigen Personenzahl.
Zusammenfassung
Der Brandschutz in Gaststätten erfordert ein ganzheitliches Konzept, das bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen miteinander kombiniert. Aufgrund der hohen Personenbelegung und der besonderen Brandrisiken – insbesondere durch Küchenbetriebe – ist eine sorgfältige Planung, Umsetzung und laufende Kontrolle (durch den Betreiber und die zuständigen Behörden) zwingend erforderlich. In vielen Fällen ist die Erstellung eines individuellen Brandschutzkonzeptes durch einen Fachplaner sinnvoll oder behördlich vorgeschrieben. Sollten Sie hierzu Unterstützung benötigen nehmen Sie gerne Kontakt auf:
