Grundlagen der Betreiber-Verantwortung

Der Brand einer Chemiefabrik in Braunschweig, aber auch der Brand eines Kiosks in Düsseldorf 2024 zeigen: Bei der Betreiberverantwortung geht es um Leib und Leben und eine hohe Sachwertabsicherung. Die Betreiber von Immobilien tragen eine besondere Verantwortung und der Bereich ist hoch reglementiert.

Die Betreiberverantwortung umfasst die gesetzlichen Pflichten und Verantwortungen, die ein Gebäudebetreiber und -eigentümer sicherstellen muss, um die Sicherheit der Gebäudenutzer und die Betriebssicherheit der Anlagen zu gewährleisten.

Der Facility-Manager Peter Schmidt unterstützt Sie dabei, Vorschriften sytematisch zu erfüllen und sich proaktiv um die Sicherheit der Nutzer zu kümmern.

Der Facility-Manager Peter Schmidt unterstützt Sie dabei, Vorschriften sytematisch zu erfüllen und sich proaktiv um die Sicherheit der Nutzer zu kümmern.

  • Er kennt die komplexen Anforderungen und kann die Betreiberverantwortung rechtssicher, ökonomisch und kompetent umsetzen.
  • Mit seinen Erfahrungen und seinem Know-how minimiert er das Haftungsrisiko für Sie und ihr Unternehmen sowie sorgt für eine kontinuierliche Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben unter der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Anforderungen
  • Sie ersparen sich den Aufwand, eigenes Personal zeitintensiv und ggf. fachfremd schulen zu müssen
  • Nur ein erfahrner Experte kennt alle wichtigen Gesetze und Vorschriften (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Baugesetzgebung der Bundesländer, etc.)und zeigt auf, wie Sie als Betreiber sicherstellen, dass ihre Gebäude und Anlagen stets den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Im Bereich des Immobilien- und Facility Managements umfasst die Betreiberverantwortung alle Verantwortlichkeiten und Pflichten, die ein Betreiber einer Immobilie, einer Liegenschaft oder eines Gebäudes gegenüber verschiedenen Stakeholdern (Eigentümer, Gesetzgeber, Beschäftigten, Sachversicherer, Nutzern, Berufsgenossenschaften, Anliegern, Umwelt, etc.), Gesetzen und Regelwerken hat. Eine Vielzahl von Aufgaben soll sicherstellen, dass Gebäude und Liegenschaften sicher, rechtskonform, effizient, nachhaltig und den vorgeschriebenen Standards entsprechend betrieben werden.

Die deutsche Gesellschaft für Facility Management (GEFMA) hat hierzu im Jahr 2004 erstmalig mit der Richtlinie „GEFMA 190 Betreiberverantwortung im Facility Management“ einen Standard für Deutschland geschaffen. Der-Facility-Manager Peter Schmidt ist dabei einer der wenigen Facility Manager in Deutschland, welcher von Beginn an mit dieser GEFMA-Richtlinie intensiv arbeitet und dementsprechend eine Vielzahl an erfolgreichen Projekten zur Umsetzung der Betreiberverantwortung nachweisen kann.

Regeln und
Vorschriften

Sowohl der Gesetzgeber, die Berufsgenossenschaften als auch alle Gebäude-Versicherungen haben dazu ein umfassendes Regelwerk erstellt und dieses in den letzten Jahren kontinuierlich angepasst sowie fordern bereits über den Schadensfall hinaus die strikte Einhaltung der Vorschriften. 

Die Verantwortung für den alltäglichen Betrieb der Liegenschaften und der Gebäude, einschließlich Wartung, Instandhaltung, Inspektionen, Sachverständigenprüfungen, Reinigung und Sicherheit und liegt beim Betreiber. Dies schließt auch die Gewährleistung eines reibungslosen technischen Betriebs von Gebäudesystemen wie Lüftung, Trinkwasseranlagen, Heizung, Klimaanlage und Aufzügen ein.

Der Betreiber ist verantwortlich für die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, um die Sicherheit von Personen auf Liegenschaften und im Gebäude zu gewährleisten. Dies umfasst Brandschutz, Arbeitsschutz, Notfallpläne, Zugangskontrolle, Evakuierungsübungen und andere sicherheitsrelevante Aspekte. Der Betreiber muss z.B. auch im Außenbereich die Verkehrsflächen sicher begehbar machen, ohne Gefährdungen durch z. B. herabstürzende Äste aus Bäumen, Stolperfallen oder Eis im Winter.

Die Betreiberverantwortung beinhaltet auch die Optimierung des Energieverbrauchs und die Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen im Immobilienbetrieb. Dies umfasst die Implementierung von Energiemanagementsystemen, Recycling-Programmen, eine fachgerechte Entsorgung sowie die energieeffiziente technische Betriebsführung im Objektbetrieb. Zum Bespiel verpflichtet das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) alle Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh), ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder ⁠EMAS⁠ einzurichten. Eine Softwareimplementierung kann hierbei unterstützen.

Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Liegenschaften und Gebäude den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Dies umfasst Bauvorschriften, Brandschutzauflagen, Arbeitsschutzvorschriften sowie der Umweltgesetzgebung und andere relevante, z.T. sehr objektspezifische, Rechtsvorschriften. Zum Beispiel benötigt der Betreiber eine gültige Baugenehmigung und ist gut beraten, hier das Gebäude auch entsprechend der Baugenehmigung zu betreiben, das heißt, es sind keine Nutzungsänderungen ohne Genehmigungen erfolgt und alle erforderlichen wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen sind bekannt bzw. werden durchgeführt.

Die Betreiberverantwortung schließt auch das effiziente Management von Betriebskosten ein. Dies beinhaltet Budgetierung, Beschaffung, Vertragsmanagement und die Identifizierung von Kosteneinsparungsmöglichkeiten. Zum Beispiel stehen für das Betriebskostenmanagement auch entsprechende Daten und Software zur Verfügung.

Bei gewerblichen Immobilien ist der Betreiber oft auch für die Pflege von Beziehungen zu Mietern oder Kunden verantwortlich. Dies umfasst die Kommunikation, Erfüllung von Serviceanfragen und das Umsetzten einer positiven Nutzererfahrung. Zum Beispiel kann hier der Betreiber anhand aller Verträge auch jederzeit die Anforderungen seiner Mieter umsetzen und verfügt über die entsprechenden (personellen) Ressourcen.

Einige Aufgabenstellungen der Betreiberverantwortung lassen sich schriftlich (z. B. per Arbeitsvertrag, Dienstleistungsvertrag, Servicevereinbarung, Dienstanweisung, Stellenbeschreibung, etc.) an interne und externe Personen übertragen. Viele Betreiber möchten zumindest einen Teil der Betreiberverantwortung an Dienstleister und Service-Unternehmen übertragen. Allerdings gibt es auch Verantwortungen, die immer beim Betreiber verbleiben: 

Verantwortung des Betreibers

  • Organisationspflicht. Der Betreiber steht immer in der Verantwortung, den Geschäftsbetrieb zu organisieren und zu regeln. Die Regelung dabei ist umfassend und kann niemals an einen dritten delegiert werden. Als Beispiele hier seien die Festlegung der Aufbau- und Ablauforganisation, die Regelung der Umsetzung des Arbeitsschutzes, der Ersten Hilfe und die Einhaltung des betrieblichen sowie baulichen Brandschutzes.
  • Selektionspflicht. Bei der Auswahl und dem Einsatz von Führungskräften, externen Dienstleistern und ausführenden Beteiligten ist der Betreiber bzw. der Eigentümer verpflichtet, bestimmte Kriterien einzuhalten und dies zu dokumentieren. So ist bei der Auswahl und Bestellung darauf zu achten, dass nur geeignete Personen die jeweiligen Aufgaben zugewiesen bekommen. Ebenfalls darauf zu achten ist, dass die Verpflichteten auch mit den ausreichenden (finanziellen und personellen) Ressourcen ausgestattet werden.
  • Kontroll- und Aufsichtspflicht. Der Betreiber welcher Aufgaben an Dritte delegiert ist immer verpflichtet, die Aufgabenumsetzung in Qualität und Umfang zu kontrollieren. Nur durch eine Aufsicht über die an weitere Beteiligte delegierte Aufgaben kommt der Betreiber hier seiner Betreiberverantwortung ausreichend nach. Die Kontrollpflicht verbleibt somit immer bei demjenigen welcher Verantwortung abgibt und lässt sich an keinen Dritten delegieren.

Jeder Betrieb, jede Organisation ist anders und jede Umsetzung hat in der Praxis ihre besonderen Herausforderungen. Deshalb sollte bei jeder Einführung im konstruktiven Dialog von Projekten vorab einmal die Zielstellung festgelegt werden. Im zweiten Schritt geht es dann darum, für die weiteren Schritte einen individuellen Ansatz zu definieren. 

Ein generisches Ziel dabei ist immer die Möglichkeit einer Exkulpation im Schadensfall zu schaffen. Exkulpation bedeutet dabei eine Entlastung vom Vorwurf einer schuldhaften Pflichtverletzung bzw. Rechtfertigung zur Abwehr einer Beschuldigung. Die Exkulpation gelingt umso einfacher, desto besser eine dokumentierte Lage geschaffen werden kann, aus der unzweifelhaft hervorgeht, dass der Betreiber hier seinen Verpflichtungen nachgekommen ist und alles Erforderliche getan hat, um hier einen Schadensfall abzuwenden. Dabei kann z. B. auch eine Software-Unterstützung bieten.

Nach der Zielfestlegung der Vorhaben und des Grundansatzes sollte man dann alle Stakeholder einbeziehen und ggf. je Projektteam der Stand des Status Quo Organisation erheben. Dabei werden alle Liegenschaften, Gebäude, Technische Anlagen und Prozesse der Prüfung, Wartung, Instandhaltung sowie Instandsetzung anhand eines SOLL-IST-Abgleichs auf den tatsächlichen und wunschgemäßen Erfüllungsgrad hin analysiert. Nach Zusammentragen der Ergebnisse kann dann anhand einer Priorisierung die Aufgabenliste erstellt und abgearbeitet werden. 

Nutzen Sie in der Dokumentation die Vorteile eines externen Facility-Managers:

  • Bestandsaufnahme der (Facility Management) Organisation im Unternehmen hinsichtlich Betreiberverantwortung
  • Erfassung aller spezifischen Gewerke und Technischen Anlagen im Gebäude
  • Erstellung einer Liste aller gesetzlichen und normativen Vorgaben (je Gewerk) 
  • Abgleich und Bewertung der Einhaltung der Verpflichtungen (IST-SOLL Abgleich)
  • Konzepterstellung Optimierungsmaßnahmen
  • Ggf. Integration in ein Software-Projekt (z. B. CAFM-Lösung)
  • Umsetzung in der Praxis (inkl. Schulungen)
  • Dokumentation aller Maßnahmen
  • Auditierung auf Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Integration von weiteren Maßnahmen bei Änderungen von Vorschriften

Durch zahlreiche Projekte und vielseitige Erfahrungen gehen das fachliche Wissen und die Methodenkompetenz von Peter Schmidt über den deutschen Markt weit hinaus. Ihr Unternehmen ist in Frankreich, den Niederlanden, der Schweiz, Großbritannien oder einem anderen europäischen Land ansässig?

Sprechen Sie mit dem Facility-Manager Peter Schmidt und profitieren Sie von internationaler Erfahrung.  

Sicherheitsrelevante Themen gehören in bewährte Hände.

Machen Sie bei der Sicherheit für Menschen und der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen keine schlechten Kompromisse.