Arbeitsschutz: ignorieren ist keine Option.

Die Aufgabenstellungen im Arbeitsschutz haben in den letzten Jahren z.T. erheblich zugenommen und stellen mittlerweile für jedes Unternehmen eine umfassende Verpflichtung dar.

Facility-Manager spielen dabei oftmals auch eine entscheidende Rolle im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes, u.a. da sie für das Management und den (technischen) Betrieb von Gebäuden und Anlagen verantwortlich sind. Der Facility-Manager Peter Schmidt unterstützt Sie in der Praxis mit einer breiten Palette von Maßnahmen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten, Besucher, Mieter und Dienstleister in Ihren Objekten.

Das Facility-Management bietet wegen seiner vielfältigen Schnittstellen zum Arbeitsschutz viele Synergien und Kostenvorteile. Somit ist es nur konsequent, einen erfahrenen Facility-Manager auch mit der Verantwortung für den Arbeitsschutz zu betrauen.

Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für verschiedene die verschiedenen Arbeitsplätze, Bereiche und Tätigkeiten im betreuten Objekt

  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für verschiedene die verschiedenen Arbeitsplätze, Bereiche und Tätigkeiten im betreuten Objekt
  • Identifikation potenzieller Gefahren am Arbeitsplatz, einschließlich physischer, chemischer, biologischer und psychosozialer Risiken
  • Entwicklung, Erstellung, und Aktualisierung von Notfall- und Evakuierungsplänen
  • Durchführung von regelmäßigen Evakuierungs- und Notfallübungen, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten mit dem Ablauf vertraut sind

  • Konzeptionierung, Implementierung und Überwachung von Brandschutzmaßnahmen
  • Veranlassung der Wartung und Prüfung von Feuerlöschern, Sprinkleranlagen, Hydranten, Rauchmeldern und weiteren brandschutzrelevanten Sicherheitseinrichtungen
  • Unterstützung bei einer ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung, auch um physische Belastungen zu minimieren und eine hohe Aufenthaltsqualität am Arbeitsplatz zu gewährleisten
  • Bereitstellung von geeigneten Arbeitsmitteln und Einrichtungen, um Unfälle und Verletzungen zu verhindern bzw. zu minimieren
  • Unterstützung und Durchführung von Schulungen, Unterweisungen und Sensibilisierungen für die Beschäftigen zu den Themen wie Arbeitssicherheit, Notfallverfahren und Umgang mit Gefahrstoffen
  • Förderung einer Sicherheitskultur durch Unterstützung bei der Umsetzungskontrolle, Sensibilisierungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen
  • Beschaffung, Bereitstellung und Überwachung der Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung entsprechend den spezifischen Anforderungen
  • Sicherstellung, dass die Beschäftigten diesbezüglich ausreichend geschult sind und die PSA ordnungsgemäß verwenden
  • Unterstützung bei allen Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten, insbesondere bei Tätigkeiten, die gesundheitliche Risiken bergen könnten
  • Zusammenarbeit mit Gesundheitsdienstleistern für arbeitsmedizinische Untersuchungen und Gesundheitsschutzprogrammen
  • Kontrolle, Dokumentation und Nachverfolgung auf Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Normen im Bereich Arbeitsschutz
  • Regelmäßige Aktualisierung von Sicherheitsrichtlinien und -verfahren
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen und Erstellung von Unfallberichten
  • Implementierung von Präventionsmaßnahmen, um das Wiederholungsrisiko zu minimieren
  • Die effektive Umsetzung dieser Aufgabenstellungen gewährleistet neben der Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz auch eine Verbesserung der Produktivität und sowie eine Steigerung des individuellen Wohlbefindens der Beschäftigen am Arbeitsplatz

Nutzen Sie das Knowhow eines erfahrenen Facility-Managers für den Arbeitsschutz in Ihrer Organisation.

  • Stellung des Verantwortlichen für Arbeitsschutz
  • Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Stellung des Sicherheitsbeauftragten
  • Stellung des Brandschutzbeauftragten siehe auch Brandschutz
  • Ausbildung / Stellung Ersthelfer und Brandschutzhelfer
  • Organisation, Durchführung und Dokumentation von Arbeitsschutzbegehungen, ASA-Sitzungen und Behördenterminen (Gewerbeaufsicht, Bezirksregierungen, Amt für Arbeitsschutz, Feuerwehr, etc.)
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilung und (spezifischen) Betriebsanweisungen
  • Durchführung von Unterweisungen
  • Erstellung von (spezifischen) Schulungsmaterial und Durchführung von Schulungen
  • Projektleitung Arbeitsschutz/HSE
  • Audit zum Status Arbeitsschutz, siehe auch FM-Audit
  • Ausschreibung und Implementierung von Software für die Aufgabenstellungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz