Organisation des betrieblichen Brandschutzes bei Inbetriebnahme Neubauprojekte
Ein wesentlicher Baustein zur Implementierung des organisatorischen Brandschutzes ist die Brandschutzordnung. Diese ist an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren im Gebäude/Betrieb anzupassen.
Eine allgemeingültige Vorlage für Brandschutzordnungen kann es daher schwerlich geben. Unter Umständen sind zudem besondere Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren, z.B. die Gestellung und Präsenzpflicht eines Brandschutzbeauftragten zu beachten.
Eine Brandschutzordnung ist stets auf dem aktuellen Stand zu halten, z.B. bei Nutzungsänderungen oder Umbauten. Alle zwei Jahre muss sie zudem von einer fachkundigen Person geprüft werden. Eine bauaufsichtlich geforderte Brandschutzordnung sollte spätestens mit dem Wirksamwerden der Bau- und Betriebsgenehmigung aufgestellt und von der Betriebsleitung in Kraft gesetzt werden.
Grundsätzlich besteht eine Brandschutzordnung aus den Teilen A, B und C, die sich jeweils an verschiedene Personengruppen im Objekt richtet.
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