Für Betreiber von Gebäuden bedeutet diese Zeit vor allem, sich der Verkehrssicherungspflicht zu widmen.
Fallendes Laub, Regen, Schneefälle oder auch Glatteis bringen schließlich Gefährdungspotenzial mit sich, sowohl für Mitarbeiter, Besucher, Mieter, Kunden oder Passanten usw.