Weiterhin (zu) hohe Mängelquote bei der Sachverständigenprüfung von Sicherheitstechnik im Sonderbau!

Betreiberverantwortung und Sicherheitstechnik im Sonderbau

Der TÜV-Verband hat den Baurechtsreport 2024 veröffentlicht: Gut jede vierte Brandschutzanlage weist wesentliche Mängel auf.

Es bleibt nach wie vor eine Herausforderung für die Betreiber von Sonderbauten: Die jetzt veröffentlichten Daten des TÜV im Baurechtreport zeigen auf, dass in Deutschland in Sonderbauten installierten Sicherheitstechniken bei Sachverständigenprüfung eine anhaltend hohe Quote an "Wesentlichen Mängeln" aufweist. So ist z. B. jede dritte Feuerlöschanlage bei der Sachverständigenprüfung im Jahr 2023 mit "Wesentlichen Mängeln" testiert worden. Dies wirft aus Sicht der Betreiberverantwortung neben dem Haftungsrisiko auch die Frage nach einer professionellen technischen Betriebsführung auf. Der-Facility-Manager Peter Schmidt stellt hier bei Bedarf gerne sein Expertenwissen und jahrzehntelange Erfahrung in der Betriebsführung von Sonderbauten zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf: info@der-facility-manager.com

Hier geht es zum TÜV-Baurechtsreport:

https://www.feuertrutz.de/baurechtsreport-2024-weiterhin-hohe-maengelquote-beim-brandschutz-25072024?utm_source=feu&utm_medium=owned_email&utm_campaign=240731_FEU_RMP_NL_438#3

Betreiberverantwortung und Sicherheitstechnik

WEITERE NEUIGKEITEN

09.12.2024

Die Umsetzung und Wahrnehmung der Betreiberverantwortung im Bauprojekt erfordern ein umfassendes Verständnis aller relevanten Gesetze und Vorschriften. Dazu gehören unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, das jeweilige Bauordnungsrecht sowie spezifische Normen je nach Art des Bauprojekts. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Dokumentation, auch um Verantwortlichkeiten klar zu definieren und nachweisbar zu machen.

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