Weiterhin (zu) hohe Mängelquote bei der Sachverständigenprüfung von Sicherheitstechnik im Sonderbau!

Betreiberverantwortung und Sicherheitstechnik im Sonderbau

Der TÜV-Verband hat den Baurechtsreport 2024 veröffentlicht: Gut jede vierte Brandschutzanlage weist wesentliche Mängel auf.

Es bleibt nach wie vor eine Herausforderung für die Betreiber von Sonderbauten: Die jetzt veröffentlichten Daten des TÜV im Baurechtreport zeigen auf, dass in Deutschland in Sonderbauten installierten Sicherheitstechniken bei Sachverständigenprüfung eine anhaltend hohe Quote an "Wesentlichen Mängeln" aufweist. So ist z. B. jede dritte Feuerlöschanlage bei der Sachverständigenprüfung im Jahr 2023 mit "Wesentlichen Mängeln" testiert worden. Dies wirft aus Sicht der Betreiberverantwortung neben dem Haftungsrisiko auch die Frage nach einer professionellen technischen Betriebsführung auf. Der-Facility-Manager Peter Schmidt stellt hier bei Bedarf gerne sein Expertenwissen und jahrzehntelange Erfahrung in der Betriebsführung von Sonderbauten zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf: info@der-facility-manager.com

Hier geht es zum TÜV-Baurechtsreport:

https://www.feuertrutz.de/baurechtsreport-2024-weiterhin-hohe-maengelquote-beim-brandschutz-25072024?utm_source=feu&utm_medium=owned_email&utm_campaign=240731_FEU_RMP_NL_438#3

Betreiberverantwortung und Sicherheitstechnik

WEITERE NEUIGKEITEN

12.04.2024

Die Betreiberverantwortung im Sonderbau bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung des Betreibers eines speziellen Bauwerks oder einer Anlage. Der Sonderbau umfasst Gebäude oder Anlagen, die aufgrund ihrer besonderen Nutzung bzw. ihrer besonderen Gefährdung eine erhöhte Verantwortung für den Betreiber mit sich bringen.

Flyer Flyer: FACILITY MANAGEMENT MIT WEITBLICK