Betreiberverantwortung bei Aufzugsanlagen

Regelmäßige Inaugenscheinnahme der Anlagen reduziert Risiken!

Die Betreiberverantwortung für eine Aufzugsanlage umfasst die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb, die Wartung und Überprüfung der Sicherheit der Aufzugsanlage.

Dies umfasst auch die Überwachung und Durchführung von Inspektionen, regelmäßigen Kontrollen durch den Betreiber und Reparaturen sowie die Einhaltung geltender gesetzlicher Vorschriften und Standards. Es ist wichtig, dass die Betreiberverantwortung regelmäßig überprüft wird, um sicherzustellen, dass die Aufzugsanlage sicher und zuverlässig ist und den Anforderungen der Benutzer entspricht. Nachfolgender Blog-Beitrag konkretisiert diese Anforderungen hier anhand eines Interviews mit dem Leiter der Fördertechnik beim TÜV Hessen: Betreiberverantwortung bei Aufzuganlagen.

Betreiberverantwortung bei Aufzugsanlagen

WEITERE NEUIGKEITEN

09.12.2024

Die Umsetzung und Wahrnehmung der Betreiberverantwortung im Bauprojekt erfordern ein umfassendes Verständnis aller relevanten Gesetze und Vorschriften. Dazu gehören unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, das jeweilige Bauordnungsrecht sowie spezifische Normen je nach Art des Bauprojekts. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Dokumentation, auch um Verantwortlichkeiten klar zu definieren und nachweisbar zu machen.

Flyer Flyer: FACILITY MANAGEMENT MIT WEITBLICK