Senkung des Risikos einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen

Senkung des Risikos einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen

ACHTUNG! Für den Lüftungsanlagenbetrieb gibt es neue Empfehlungen des Umweltbundesamts für einen sicheren und hygienischen Betrieb im Herbst/Winter 2020/2021.

Der-Facility-Manager Peter Schmidt unterstützt Sie bei der Umsetzung und begleitet den gesamten Prozess hin zu einem rechtssicheren und hygienisch unbedenklichen Betrieb auch Ihrer Raumlufttechnischen Anlage.

Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen lässt sich durch geeignete Lüftungsmaßnahmen reduzieren

Der Herbst naht und das private und gesellschaftliche Leben wird sich wieder vermehrt in Innenräume verlagern. Der Schulbetrieb kehrt - unter länderspezifischen Bedingungen - zum regulären Unterricht in Klassenräumen zurück. Auch in geschlossenen Räumlichkeiten wie Großraumbüros, Hörsälen, Sportstätten, Theatern, Kinos und Restaurants ist vermehrt mit Versammlungen und Veranstaltungen zu rechnen. Angesichts der weiter bestehenden SARS-CoV-2-Pandemie sind in Innenräumen jedoch
Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Das sachgerechte Lüften und die sachgerechte Anwendung von Lüftungstechniken (RLT-Anlagen) spielen dabei neben dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und dem Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln eine entscheidende Rolle.

Die folgenden Empfehlungen der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) am Umweltbundesamt sollen Raumnutzenden und Gebäudebetreibenden helfen, sich richtig zu verhalten, um das Risiko für SARS-CoV-2-Übertragungen und damit auch das Risiko für daraus resultierende Erkrankungen deutlich zu verringern.

Risikominimierung einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen durch geeignete Lüftungsmaßnahmen

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